Die Regelungen der DDR zur Kunst am Bau beginnen 1952 mit der Festlegung, ein bis zwei Prozent der Bausumme von Verwaltungs-, Kultur- und Sozialbauten für die künstlerische Ausgestaltung zu verwenden. Das Verfahren zur Auswahl der Künstler, Themen und Umsetzungsmodalitäten unterschieden sich stark von denen, die in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und später in der Bundesrepublik üblich waren. Gefordert wurde, dass die Kunstwerke eine entsprechende Stilistik aufweisen sollten, die als "sozialistischer Realismus" in die Geschichte eingegangen ist.
Ab Mitte der 1960er Jahr wurden die Aufträge im Rahmen baubezogener Kunst um die so genannte komplexe Umweltgestaltung erweitert. Damit wurde auch die Anzahl der Personen und Gremien größer, die am Entscheidungsprozess über ein Kunstwerk beteiligt waren. Gesetzlich festgelegt wurde ein Anteil von 0,5 Prozent der Bausumme für gesellschaftliche Bauten, die für die Kunst am Bau zur Verfügung gestellt wurden.
In diesem weit gefassten Rahmen wurde in der DDR eine große Menge baubezogener Kunst bzw. angewandter Kunst hervorgebracht, die heute nicht mehr in diesem Kontext wahrgenommen wird.
Die Künstler entwickelten Gestaltungskonzeptionen für Gebäudekomplexe, Plätze, Wohngebiete und die Ausgestaltung von Betrieben, die „Arbeitsumweltgestaltung“. Damit berührten sich die Arbeitsfelder der Künstler nicht mehr nur mit denen der Architekten, sondern auch zunehmend mit denen der Landschafts- und Formgestalter. So finden sich Formsteinwände, Brunnen, Spielplatzplastiken, Spielgeräte, Pflanzschalen, Orientierungssysteme oder Leuchtwerbung in den Auftragsbüchern der Produktionsgenossenschaft „Kunst am Bau“.